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Abrechnung & Erstattung

Als Heilpraktiker biete ich Ihnen die Möglichkeit, meine Leistungen entweder als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen oder eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu erhalten.

 

Privatversicherte & Beihilfeempfänger
Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.

 

Selbstzahler
Als gesetzlich Versicherter oder wenn Ihre private Versicherung Heilpraktikerleistungen nicht abdeckt, können Sie meine Leistungen selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar, basierend auf den erbrachten Leistungen.

 

Hinweis zur Kostenerstattung
Unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch Ihre Versicherung sind die Behandlungskosten in voller Höhe zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erstattung durch Versicherungen nicht garantiert ist und von Ihrem individuellen Vertrag abhängt.

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.